Gültig für alle Geschäftsbeziehungen zwischen DNAlpha und seinen Kunden. Dazu gehören gleichermaßen Partnerkunden/Zwischenhändler (z.B. Bestatter, Ärzte, etc.) und Endkunden. Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Fassung. Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nicht zur Anwendung. Die Gültigkeit der AGBs erstreckt sich auf alle angebotenen DNAlpha-Leistungen. Die AGBs sind jederzeit im Internet unter www.dnalpha.de einsehbar. Mit der schriftlichen Auftragserteilung erkennt der Kunde diese als für sich verbindlich an. Sollte der Kunde als Zwischenhändler zum Endkunden tätig sein, ist er für die Kenntnisnahme dieser AGBs zum Endkunden verantwortlich.
DNAlpha ist patentrechtlich geschützt und behält sich sämtliche Urheberrechte vor. Partnerunternehmen, denen wir eine Bewerbung unserer Produkte eröffnen, akzeptieren entsprechende Qualitätsstandards. Sollten diese dem Anspruch von DNAlpha wiedersprechen, kann diese Zustimmung zur Zusammenarbeit und Bewerbung mit sofortiger Wirkung ohne Angabe detaillierter Gründe entzogen werden.
Jeder DNAlpha-Bergkristall und auch der DNAlpha-Schmuck ist für sich ein Unikat. Abweichungen in Klarheit, Farbe Form, Größe, Reinheit, Einschlüsse, Oberflächenbeschaffenheit etc. sind ein Qualitätsmerkmal für einen echten Schweizer Bergkristall. Dies stellt keinen Mangel dar und berechtigt nicht zur Reklamation oder Wandlung. Gleichermaßen ist auch jede Fassung unserer Schmuckdesigner ein Unikat in Form, Oberfläche, Größe, Farbe, u.s.w.. Die Produktabbildungen im Internet oder Prospekten sind nur beispielhaft zu sehen, keiner der gelieferten DNAlpha-Produkte wird es nochmals in gleicher Form geben, da wir ein reines Naturprodukt verarbeiten. Was der Kunde bei uns wählt, ist die annähernd-vergleichbare Steinkategorie, der Anspruch auf einen konkreten Bergkristall kann nicht geltend gemacht werden.
Sofern die Ware außerhalb seiner natürlichen Form oder Gestaltung mit Mängeln behaftet ist, werden wir in angemessener Zeit für Nacherfüllung, d.h. entweder für Ersatzlieferung oder für Beseitigung der Mängel sorgen. Diese könnten beispielsweise der Halt der Versiegelung auf dem Bergkristall sein, oder konstruktive/technische Mängel in der Ausführung im Schmuckdesign. Mängel in Form von Geschmacksfragen können nicht anerkannt werden. Mängelansprüche verjähren in 2 Jahren ab dem Zeitpunkt der Ablieferung der Ware.
Da wir die gelieferte DNA (in der Regel eine Wimper) in einem natürlichen Bergkristall, bewusst mit einem natürlichen Konservierungsverfahren verarbeiten, können wir leider über die oben genannten Mängelansprüche hinaus keine Garantien bezüglich der DNA oder dessen Zustandserhalt geben. Fast jede unserer Zellen enthält DNA, so auch die Haarwurzel. Wenn wir nur die Wimper ohne Wurzel erhalten, enthält diese keine DNA, dann wird für sie ausschließlich die Haarzelle/Schwingungsresonanz als Andenken in den Kristall eingebracht. Wer hier medizinische und rechtlich garantierte Sicherheit unserem Verfahren vorzieht, sollte sich mit einem spezialisierten, medizinisch ausgelegtem GEN-Labor oder ähnlichen Institutionen in Verbindung setzen. Die in Medien veröffentlichen Studien der ETH Zürich zur Sicherung von DNA beziehen sich ausschließlich auf deren Laborerkenntnisse mit künstlich verkapselter DNA in Siliziumdioxid. Auch wenn der Bergkristall in seiner natürlichen Form aus Siliziumdioxid besteht, können wir diese Studien nicht als gleichermaßen gültige Referenz heranziehen. Zum langfristigen DNA-Zustand weisen wir deshalb keine Studien und Garantien aus. Wenn wir über Bestatter eine Wimper, Augenbraue oder Haare bekommen, gehen wir davon aus, dass dieser das Gesetz zur „Störung der Totenruhe“ eingehalten hat. Die rechtliche Seite mag dazu auch von Bundesland zu Bundesland zusätzlich unterschiedlich ausgelegt werden. Wohlwissend, dass es als rechtliche Grauzone meist geduldete Praxis ist, den Hinterbliebenen eine Haarlocke, eine Wimper oder Augenbraue im Rahmen bzw. nach der würdevollen Waschung zu hinterlassen. Hier handeln die Bestatter und Hinterbliebenen auf eigene Verantwortung. Wir raten grundsätzlich dazu, mehrere Wimpern im Rahmen der Bestattervorsorge-Vereinbarung schon zu Lebzeiten zu konservieren.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Bergkristall weder starker Hitze/Kälte, mechanischer Beanspruchung, Temperaturschwankungen bzw. Wasser/Säure etc. aussetzen. Im Schmuckbereich gilt selbiger Hinweis. Zudem der Verweis darauf, dass beispielsweise Produkte mit Leder einer erhöhten natürlichen Abnutzung unterliegen und dort Kontakt zu Wasser, Hitze/Kälte etc. zur Zerstörung führen. Bitte zudem bachaten, dass auch ein Schlag auf Ihren Kristall, oder dessen Fallenlassen zum Bruch führen kann.
Fehler, die auf unsachgemäße Handhabung oder falsche Pflege zurückzuführen sind, werden von der Garantie ausgeschlossen. In der Gewährleistungsfrist von 2 Jahren nach Lieferung behalten wir uns zunächst eine für sie kostenlose Nachbesserung vor. Sollte es erforderlich sein, wird die Ware umgetauscht. Das Recht auf Wandlung und Minderung ist zunächst ausgeschlossen. Wird der Mangel jedoch nicht innerhalb einer angemessenen Zeit behoben, so haben Sie nach Ihrer Wahl ein Recht auf Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder auf Herabsetzung des Kaufpreises.
Im Auftragsfall ist ein Widerruf des Auftrages ausgeschlossen. Eine geleistete Zahlung kann nicht zurückerstattet werden. Schadenersatzansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen. Der Schadenersatzanspruch rund um Dienstleistung oder Produkt ist auf den Schaden in maximaler Höhe der tatsächlich getätigten Investition begrenzt. Die gleiche Begrenzung gilt in Fällen der groben Fahrlässigkeit. Echte Schweizer Bergkristalle sind begrenzt verfügbar. In Einzelfällen kann es auch zu Lieferengpässen kommen, bei der eine Bestellung nicht ausgeführt wird. Darüber wird der Kunde zeitnah informiert. Eine Haftung für Nichtlieferung oder ggf. Ausfallansprüche wird nicht übernommen.
Die Herstellung eines DNAlpha-Bergkristall erfolgt in filigraner Handarbeit und ist sehr aufwändig, da u.a. entsprechende Versiegelungsstufen und Ruhezeiten erforderlich sind. Die Dauer der Herstellung eines DNAlpha-Bergkristalls liegt bei rund vier Wochen. Dazu kommt noch der Versandt per Post. Bei DNAlpha-Schuck, der individuell von unseren Schmuckdesignern gefertigt wird, ist mit rund acht Wochen Lieferzeit zu rechnen. Diese Angaben gelten als voraussichtlich und sind unverbindlich. Eine gegebenenfalls längere Lieferzeit bis hin zum Doppelten der angegebenen Lieferzeit ist in Einzelfällen möglich.
Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung ausgewiesenen Preise. Irrtum und Druckfehler bleiben vorbehalten. Nach Erscheinen einer neuen Preisliste werden alle bisherigen Preise ungültig. Bei Auftragserteilung von Privatpersonen (für DNAlpha-Bergkristalle bei lebenden Personen oder bei Tieren) ist Vorauskasse erforderlich. Bei Partnerunternehmen liefern wir diese Bestellung mit beiliegender Rechnung, die innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu begleichen ist. Eigentumsvorbehalt: Unsere gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Sollten Kunden mit ihren Zahlungen in Verzug geraten, behalten wir uns vor, ihnen Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basis-Zinssatz zu berechnen.
Als Versandkosten (inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer) berechnet DNAlpha für eine Sendung innerhalb Deutschlands bis zu einem Bestellwert (Bruttowarenwert) von EUR 40,00 einen Betrag in Höhe von EUR 5,90. Ab einem Warenwert von EUR 40,00 erfolgt die Lieferung versandkostenfrei innerhalb Deutschlands. Bei Sendungen an eine Lieferadresse innerhalb der EU (außerhalb Deutschlands), erfolgt die Berechnung einer Versandkostenpauschale von EUR 13,00. Bitte beachten Sie, dass es bei Lieferungen in Nicht-EU- Länder zu zusätzlichen Zollgebühren kommen kann.
In unseren Designboxen sind LED`s eingebaut, die mittels Batterien funktionieren. In dem Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder Akkus oder mit der Lieferung von Geräten - die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Endverbraucher gemäß der Batterieverordnung auf Folgendes hinzuweisen: Batterien sollen und dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endverbraucher gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, nach Gebrauch in einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort unentgeltlich zurückgeben. Sie können Batterien auch unentgeltlich an uns zurücksenden.
DNAlpha ist verpflichtet, Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und wird durch die Auftragserteilung berechtigt, ihm bekannt werdende Daten des Auftraggebers unter Wahrung der Vertraulichkeit für eigene Zwecke elektronisch zu speichern. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten, auch für unsere DNAlpha-DNA-Bank, werden unter Beachtung der geltenden Bestimmungen gespeichert. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages und dieser AGB im Übrigen. Mit Erscheinen einer aktualisierten Version der AGB verlieren ältere Versionen ihre Gültigkeit.
Als Rechtsverhältnisse zwischen DNAlpha und dem Kunden (als Mittler) und dem Endkunden, sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand für beide Teile ist Kempten im Allgäu. Ist der Kunde Verbraucher und hat keinen Wohnsitz in der Europäischen Union, so ist ebenfalls Kempten im Allgäu Gerichtsstand. Im Verkehr mit Verbrauchern innerhalb der Europäischen Union kann auch das Recht am Wohnsitz des Endverbrauchers anwendbar sein, soweit es sich um zwingende verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt. Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen den Parteien getroffenen Vertrages unwirksam werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die den mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zwecken am nächsten kommt Ein Recht des Käufers zur Aufrechnung besteht nicht.
DNAlpha
Oliver Alexander Kellner
Stossberg 4
87490 Haldenwang